Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr 2'229.40 (Honorar Fr. 2'000.–, Auslagen Fr. 70.–, Mehrwertsteuer Fr. 159.40) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Gemeinde Hilterfingen hat somit einen Drittel, ausmachend Fr. 743.15, zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als der Bauentscheid der Gemeinde Hilterfingen vom 19. Januar 2020 mit folgender Auflage ergänzt wird: "Die Sichtschutzwand ist beidseitig zu begrünen."