Die Beschwerdeführenden führen in der Stellungnahme vom 20. Dezember 2019 zur Projektänderung aus, dass sie "mit der Baubewilligung nur einverstanden sind, wenn die Begrünung auf beiden Seiten der Wand besteht".13 d) Nach Treu und Glauben ist die Umschreibung des Bauvorhabens gemäss Baugesuch vom 14. Juni 2019 (Eingangsstempel 28. Juni 2020) so zu verstehen, dass der Beschwerdegegner den Bau einer beidseitig begrünten Sichtschutzwand beantragt hat. Ebenso lässt die Baupublikation keinen gegenteiligen Schluss zu. Der Beschwerdegegner hat die beidseitige Begrünung zudem im Beschwerdeverfahren bekräftigt.14