Das Baureglement der Gemeinde Hilterfingen (GBR) enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: Nach dem Grundsatz in Art. 411 Abs. 1 GBR folgend sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung sowohl in den Einzelheiten als auch in der Gesamterscheinung eine gute Gesamtwirkung entsteht. In Art. 411 Abs. 2 GBR sind Elemente aufgelistet, welche bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise die Merkmale des Orts- und Landschaftsbildes oder auch Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen.