Der Beschwerdegegner führt in seiner Stellungnahme aus, die geplante Sichtschutzwand entspreche sämtlichen gesetzlichen Vorgaben der Gemeinde Hilterfingen und auf dieser Grundlage sei die Baubewilligung erteilt worden. Für die Sichtschutzwand liege keine besondere Anforderung an die Gestaltung vor. Weiter hält er fest, die Sichtschutzwand werde beidseitig begrünt. Dies sei immer so geplant gewesen.