Die Beschwerdeführenden wiederholen in ihrer Stellungnahme vom 7. Juli 2020 die notwendige Gesamtbetrachtung der beiden Sichtschutzwände. Der Beschwerdegegner hält in seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2020 fest, die erwähnte zweite Sichtschutzwand sei durch die Bauverwaltung Hilterfingen geprüft worden und entspreche sämtlichen gesetzlichen Vorgaben. Im Gesuch für die zweite Sichtschutzwand werde auch die erste Sichtschutzwand im Sinne der Transparenz dargestellt. Auf dieser Grundlage sei auch die zweite Sichtschutzwand durch die Baukommission als bewilligungsfähig beurteilt und im Thuner Amtsanzeiger publiziert worden.