Der Beschwerdegegner wie auch die Gemeinde liessen sich nicht vernehmen. Die Beschwerdeführer nahmen mit Eingabe vom 7. Juli 2020 Stellung und reichten gleichzeitig die Kostennote ein. Sie führten aus, dass sie an ihren Rechtsbegehren festhalten. Sollte dem Hauptstandpunkt nicht entsprochen werden, entspreche das beabsichtigte Vorgehen der Beschwerdeinstanz ihrem Eventualantrag. Indem die Beschwerdegegner anerkennen, gelten sie teilweise als unterliegend und würden kostenpflichtig.