Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 15. Juni 2020 Gelegenheit, sich im Falle der Bestätigung des Bauentscheids zur Aufnahme einer Auflage zur Begrünung der Stützmauer zu äussern. Diese lautet wie folgt: "Die Sichtschutzwand ist beidseitig zu begrünen."