2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. April 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 19. Januar 2020 und Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter beantragten sie, es sei die mit Bauentscheid vom 19. Januar 2020 bewilligte Sichtschutzwand im Sinne einer 1/8 BVD 110/2020/62