I. Sachverhalt 1. Am 14. Juni 2019 stellte der Beschwerdegegner ein Baugesuch für eine Sichtschutzwand auf der Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. E.________. Das Baugesuch ging am 28. Juni 2019 bei der Gemeinde Hilterfingen ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone E1 Holz. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 19. Januar 2020 erteilte die Gemeinde Hilterfingen dem Beschwerdegegner und F.________ die Baubewilligung. Dieser Bauentscheid wurde den Beschwerdeführenden erst auf deren Nachfrage am 24. März 2020 eröffnet.