Der allgemeine Lichteinfall auf die nachbarlichen Grundstücke seien durch die Erhöhung des Gebäudes nicht bzw. höchstens geringfügig vermindert. Mit der geplanten Aufstockung werde keine räumliche Enge geschaffen oder die räumliche Distanz zwischen den Gebäuden verringert. Der Abstand zwischen den Gebäuden bleibe gleich.