d) Grenzabstände dürfen bei Vorliegen einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit unterschritten werden (Art. 26 GBR). Die Grundeigentümer der Parzelle Nr. B.________ stimmten mit dem Formular Näherbaurecht/Grenzbaurecht der Gemeinde Muri bei Bern einer projektbezogenen Unterschreitung zu.7 Im Beschwerdeverfahren haben dieselben Grundeigentümer zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung eingereicht, mit welcher sie ihre Bereitschaft zur Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit bekräftigen.8 Art. 26 GBR äussert sich nicht ausdrücklich zum Zeitpunkt, in dem die Zustimmung vorliegen muss.