a) Aus den Baugesuchsakten3 ergeht folgendes: Die Beschwerdeführenden beabsichtigen eine Aufstockung ihres auf der Parzelle Nr. H.________ stehenden Einfamilienhauses aus dem Jahr 1940. Geplant ist insbesondere die Anhebung des Kniestocks um 1.20 m samt Ersatz des bestehenden Walmdachs durch ein Satteldach sowie der Einbau von zwei Dachschlepper auf der Nord- wie auch Südseite des neu zu erstellenden Satteldachs. Dadurch ergibt sich eine Gebäudehöhe zwischen 5.70 m (Nordfassade) und 6.13 m (West- und Südfassade) ab bestehendem Terrain. Der Grenzabstand Richtung Süden zur Grundstückgrenze der Parzelle Nr. B.________ beträgt 6.955 m.4