Ob die Profilierung im vorliegenden Fall aussagekräftig war, kann anhand der Akten nicht beurteilt werden. Des weiteren fällt auf, dass die geplante Küche der Dachwohnung (Altbau) keine Fenster hat und soweit ersichtlich auch kein Tageslicht durch einen vorgelagerten Raum erhält. Dies widerspricht Art. 68 Abs. 3 BauV. 6. Kosten a) Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren erhoben