f) Weil das Bauvorhaben nicht bewilligt werden kann, brauchen die übrigen Rügen nicht geprüft zu werden. Im Hinblick auf ein neues Projekt ist dennoch auf zwei Punkt hinzuweisen. Ein Bauvorhaben muss korrekt profiliert werden. Dazu müssen die äusseren Umrisse des Bauvorhabens abgesteckt werden (vgl. Art. 16 BewD). Aus der Profilierung müssen die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände ersichtlich sein.29 Für das Erscheinungsbild wäre vorliegend wohl die südwestliche Ecke im Bereich des Flachdachs relevant. Ob die Profilierung im vorliegenden Fall aussagekräftig war, kann anhand der Akten nicht beurteilt werden.