Ausnahme zum vornherein ausschliesst (vgl. Art. 26 BauG). Nach Ansicht der KDP ist ein Flachdach allerdings beim geplanten 2-geschossigen Anbau denkbar, weil ein Flachdach eine klare volumetrische Hierarchie zwischen Nebenvolumen (Anbau) und bestehendem Hauptvolumen (Altbau) ermöglichen würde. Massgebend ist jedoch das konkrete Gesamtprojekt.