Wie die beantragte Ausnahme zur Abweichung von der reglementarischen Dachgestaltung (Flachdach anstelle eines Satteldachs) zu beurteilen ist, muss hier offen bleiben. Die ästhetische Störwirkung, die vom hohen Zwischenbau ausgeht, tangiert öffentliche Interessen, was eine 17 Bauinventar, Beschreibung Baugruppe B (Bönigen, Dorferweiterung) 9/15 BVD 110/2020/60