«Wie erläutert (…) fügen die 5 [4] Abstellplätze und die Gestaltung (Flachdach und Photovoltaikanlage) sowie die Gebäudehöhe des "Zwischenbaus" dem Ortsbild und der Baugruppe B irreparable Schäden zu. Das Projekt ist nicht bewilligungsfähig und muss überarbeitet werden.» 8/15 BVD 110/2020/60