Bei der Beurteilung der vorgesehene Umgebungsgestaltung verwies die KDP ergänzend auf das ISOS, das für das Gebiet G4 folgendes Erhaltungsziel enthält: "In allen historischen Ortsteilen Zwischenbereiche, Blumen- und Nutzgärten pflegen, keine Rasenflächen zulassen." Die KDP beurteilt die Zerstörung des Vorgartens zugunsten von vier neuen Parkplätzen als nicht genehmigungsfähig. Der Vorgarten als prägendes Element der Baugruppe B müsse erhalten bleiben. Abschliessend hielt die KDP fest: