Die gewünschte Ausnahme für die Flachdachgestaltung des 2-geschossigen Anbaus ist aus unserer Sicht denkbar, da sie eine Reduzierung der Gebäudehöhe des Anbaus und somit eine klare volumetrische Hierarchie zwischen Nebenvolumen (Anbau) und bestehendem Hauptvolumen ermöglicht. Den 3-geschossigen "Zwischenbau" mit Flachdach beurteilen wir als sehr kritisch, da er dazu führt, dass durch seine Gebäudehöhe die für die Baugruppe B typische volumetrische Hierarchie zwischen Hauptvolumen und Neben- und Anbauten unlesbar wird.»