«Aus unserer Sicht sind Stellung und Fassadengestaltung denkbar. Gebäudehöhe und Dachgestaltung des "Zwischenbaus" beurteilen wir wiederum als sehr kritisch: Der geplante "Zwischenbau" schwächt durch seine 3-geschossige Gebäudehöhe das bestehende Hauptvolumen als solches und beeinträchtigt somit die gesamte Dachlandschaft der Baugruppe B. (…) Die gewünschte Ausnahme für die Flachdachgestaltung des 2-geschossigen Anbaus ist aus unserer Sicht denkbar, da sie eine Reduzierung der Gebäudehöhe des Anbaus und somit eine klare volumetrische Hierarchie zwischen Nebenvolumen (Anbau) und bestehendem Hauptvolumen ermöglicht.