c) Das Bauvorhaben liegt in der Baugruppe B (Bönigen, Dorferweiterung) gemäss Bauinventar; das bestehende Gebäude ist jedoch nicht inventarisiert. Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert (Art. 10a BauG). Der Begriff der Baudenkmäler umfasst nicht nur schützenswerte oder erhaltenswerte Einzelobjekte wie namentlich Gebäude, Gärten oder innere Bauteile, sondern auch die im Bauinventar erfassten Baugruppen (vgl. Art. 10a Abs. 1 BauG). Baudenkmäler geniessen Umgebungsschutz, d.h. sie dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden (Art. 10b Abs. 1 zweiter Satz BauG).