Der Beschwerdeführer 3 entgegnete, die Nachprüfung bei 31 Parzellen an der J.________strasse, H.________strasse und dem Friedheim habe ergeben, dass es bei 21 Parzellen Blumen, Gemüse- und Kräuterbeete, Obstbäume und Beerensträucher gebe, die restlichen Gärten wiesen Blumen, teilweise Nutzpflanzen oder Ziersträucher auf. Bei den Nachbarliegenschaften seien die Vorgärten trotz Parkplätzen und Zufahrten erhalten geblieben. Diese seien nicht vergleichbar mit der vorliegend geplanten Zerstörung des Vorgartens durch die vier Parkplätze.