Der Beschwerdegegner wehrt sich gegen die negative Beurteilung der KDP. Er bringt vor, das Bauvorhaben berücksichtige die Vorgaben der Kernzone C durchaus und zeuge von einem respektvollen Umgang mit dem Gebäude, dessen schmucke Laubsägearchitektur mit Schindelfassade erhalten bleiben würde. Immerhin sei auch ein Abbruch und Neubau zur Diskussion gestanden. Mit dem modernen Kubus könne der mit vielen Anbauten heute heterogen wirkende Bau neu geordnet werden. Weil ein Lift gewünscht sei, werde dieser als Zäsur zwischen Neubau und Altbau geschoben. Die Höhe des gebäudebreiten Zwischenkörpers bleibe genau auf Firsthöhe des bestehenden bzw. renovierten Dachs des Altbaus.