Die Beschwerdeführer rügen insbesondere, das Bauvorhaben mit Flachdach wirke wie ein Fabrikgebäude, es sei eine monströse, kubische Architektur, die nicht in das Dorfbild von nationaler Bedeutung passe. Die Ausnahmebewilligung für das Flachdach sei zu Unrecht erteilt worden. Sie sehen sich durch die negative Beurteilung der KDP in ihrer Auffassung bestätigt. Mit der Projektänderung würden die von der KDP festgestellten Mängel nicht behoben. Der 10 E-Mail der Gemeindevertreterin vom 25. Oktober 2019 an den Vertreter des Heimatverein Bönigen, Vorakten Register 4 11 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum bernischen BauG, Band l, 5. Aufl., 2020, Art. 32-32d N. 13c; Heidi Walther Zbinden,