a) Das Bauvorhaben umfasst den Abbruch des westseitigen Anbaus und die Erstellung eines zweigeschossigen Anbaus mit Flachdach. Der an den Altbau angrenzende Teil des Neubaus ragt jedoch bis auf die Firsthöhe des Satteldachs und tritt optisch als "Zwischenbau" in Erscheinung. Der sogenannte Zwischenbau enthält einerseits die gemeinsamen Erschliessungsanlagen (Treppenhaus, Lift). Im Erdgeschoss und Obergeschoss erstreckt sich andererseits je ein Zimmer in diesen Gebäudeteil, auf der Ebene des Dachgeschosses befindet sich ein Reduit im Zwischenbau. Auf dem Flachdach des Zwischenbaus sollte ursprünglich eine aufgeständerte Photovoltaikanlage erstellt werden.