6. Am 8. September 2020 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein (eingegangen am 9. September 2020). Diese umfasst Anpassungen bei der Zufahrt zu den Parkplätzen im Vorgarten sowie den Verzicht auf die aufgeständerte Photovoltaikanlage auf dem Zwischenbau. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte der Beschwerdeführer 3 namens der STWE Friedheim 9 mit Eingabe vom 7. Oktober 2020 Gebrauch. Er erachtet die Projektänderung nicht als genehmigungsfähig und hält an der Beschwerde fest. Die Gemeinde beurteilt das geänderte Projekt als Verbesserung und stimmt der Projektänderung zu.