Beschwerdeverfahren am 16. Juni 2020 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. Die Gemeinde nahm mit Beschwerdeantwort vom 20. Mai 2020 Stellung und hält an ihrem Entscheid fest. Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen. 5. Das Rechtsamt holte bei der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) einen Fachbericht zur Ästhetik ein. Es bat die Gemeinde, ihre Praxis betreffend Unterschreitung des Strassenabstands 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)