4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es forderte die Beschwerdeführer auf, entweder eine Ermächtigung des Verwalters der Stockwerkeigentümergemeinschaft zur Beschwerdeführung einzureichen oder die Beschwerde von allen Stockwerkeigentümern eigenhändig unterzeichnen zu lassen. Am 4. und 6. Mai 2020 ging je ein Exemplar der von den Beschwerdeführern 2-5 unterzeichneten Beschwerde ein. Zudem reichten sie die von ihnen unterzeichnete Bevollmächtigung des Beschwerdeführers 3 als "Liegenschaftsverwalter" ein. Der Beschwerdeführer 1 zog seine Beschwerde am 27. April 2020 zurück. Diesbezüglich wurde das