Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführer gemeinsam Einsprache. Der Beschwerdegegner reichte in der Folge mehrere Projektänderungen ein. Mit Bauentscheid vom 20. März 2020 erteilte die Gemeinde Bönigen die Baubewilligung mit den Ausnahmebewilligungen für das Abweichen von der Dachgestaltung und für das Unterschreiten des Strassenabstandes. Die Einsprachen wies sie ab. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 3 namens der "STWE Friedheim 9" am 17. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerdeführer beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 20. März 2020 und die Erteilung des Bauabschlags.