betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Bönigen vom 20. März 2020 (572/22/2019; Abbruch Nebengebäude, Anbau von 2 Wohnungen, Umbau der bestehenden 3 Wohnungen, Erstellen von 5 Autoabstellplätzen) 1/15 BVD 110/2020/60 I. Sachverhalt