- Bei Ausfahren muss die Sichtweite aus einer Beobachtungdistanz von 3.00 Metern hinter dem Fahrbahnrand in beide Richtungen auf die jeweilige Fahrspurmitte mindestens 30.00 Meter betragen. Die Sichtfelder sind in einer Höhe zwischen 0.60 und 3.00 Meter über der Fahrbahn der Gemeindestrasse auf Dauer von allen Hindernissen frei zu halten. - Die öffentlichen Leitungen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) sind in ihrem Bestand geschützt. Allfällige Sicherungs- und Verlegungsarbeiten an diesen Anlagen müssen vom Gesuchsteller, in Absprache mit den Werkeigentümern, vorgenommen werden.