- Im Bauverbotsstreifen von 5 Metern zum Fahrbahnrand der Kantonsstrasse dürfen keine die Sicht behindernden Einfriedungen, Ablagerungen und Einrichtungen stehen. Hinweise: - Die Massnahmen für das Überqueren der Kantonsstrasse sind mit dem Strasseninspektorat Mittelland Nord (Tel. 031 924 27 27) und mit der Kantonspolizei (Fachbereich Verkehr) frühzeitig zu regeln. - Sollten an der Kantonsstrasse Schäden entstehen, die auf das Vorhaben zurückzuführen sind, so müssen diese auf Kosten der Bauherrschaft behoben werden.