- Eine Fläche darf höchstens einmal pro Jahr mit dem mobilen Stall und/oder der Auslauffläche belegt werden. - Der Hühnermist muss auf einem dichten Mistplatz mit erhöhtem Rand und mit einer Entwässerung in die Güllengrube gelagert werden (oder er kann in die Gülle eingemischt werden). Das Lagern von Hühnermist auf Naturboden ist verboten.