15/18 BVD 110/2020/5 Standortplanung sind der Gemeinde spätestens im Zeitpunkt des Standortwechsels schriftlich oder per E-Mail zu bekannt zu geben. 1.6 Es gelten die Auflagen gemäss Amtsbericht des AWA vom 25. April 2017: - Der mobile Stall muss mindestens alle drei Monate verschoben werden, d.h. der Stall darf maximal drei Monate am gleichen Standort stehen.