1.4 Der Auslauf darf nicht mehr als 1 Hektare gross sein und ist mit einem Flexzaun von maximal 1.2 Meter Höhe zu umzäunen. Der Auslauf darf sich auch in den auf dem Projektänderungsplan blau schraffierten Bereichen der Parzellen befinden. 1.5 Auflagen der Gemeinde Wohlen: - Der Bewilligungsnehmer hat der Gemeinde jeweils Ende Oktober die Planung der Standorte für den mobilen Legehennenstall für das nachfolgende Jahr bekannt zu geben. Der genaue Zeitpunkt des Standortwechsels sowie allfällige Abweichungen von der