Auf den Parzellen Nrn. X.________, Y.________, Z.________, AA.________, AB.________, AC.________, AD.________ und AE.________ (im Projektänderungsplan blau markiert) dürfen keine Hähne gehalten werden. 1.3 Auf den Parzellen Nrn. X.________, Y.________, Z.________, AA.________ und AE.________ (angrenzend an Wohngebiet) gelten folgende Vorschriften: - Die Hennen müssen täglich in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr im Stallinnern gehalten werden.