Der mobile Stall darf nur auf den im Projektänderungsplan gelb und blau eingefärbten Parzellenteilen stehen. Auf diesen Flächen kann der Standort des Stalles unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen frei gewählt werden. Auf den Parzellen Nrn. B.________, C.________, D.________, E.________, G.________, H.________, I.________, M.________, N.________, O.________, P.________, Q.________, R.________, S.________, T.________, U.________, V.________, W.________ (im Projektänderungsplan gelb markiert) darf der Stall mit Hähnen betrieben werden.