1.1 Die Ziffern D/1.1 und D/1.2 des Gesamtentscheides der Gemeinde Wohlen vom 11. Dezember 2019 werden aufgehoben. Die Projektänderung vom 14. Juli 2020 (gemäss Baugesuchsformular 1.0 vom 30. Juni 2020 und Projektänderungsplan im Massstab 1:2'500 vom 15. Dezember 2016, letztmals revidiert am 27. Juni 2020, beides gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 14. Juli 2020) wird mit nachfolgenden Nebenbestimmung bewilligt und es wird dem Vorhaben die Gewässerschutzbewilligung erteilt. Insofern ist die Beschwerde gegenstandslos geworden.