Der Klarheit halber werden daher alle massgebenden Auflagen im nachfolgenden Dispositiv aufgeführt, mit Ausnahme jener, die nicht mehr relevant bzw. nur für das erstmalige Aufstellen des Stalls relevant waren (z.B. die Einreichung Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle SB1 und SB2 oder die Abnahme der Gemeindestrassen vor Baubeginn). 5. Kosten