f) Die Projektänderung vom 14. Juli 2020 kann somit bewilligt werden. Die umstrittenen Auflagen sind mit Präzisierungen zu bestätigen. Dementsprechend sind die Ziffern 1.1 und 1.2 des angefochtenen Entscheids aufzuheben und die Ziffer 2.3 anzupassen. Im Übrigen kann der Entscheid der Gemeinde Wohlen vom 11. Dezember 2019 bestätigt werden. Damit gelten auch alle übrigen mit diesem Entscheid verfügten Auflagen.