_ verfügt, obwohl die Fachstelle bereits ihrem Fachbericht vom 13. August 2019 diese Massnahmen auf allen Parzellen vorschlug. Es ist fraglich, ob im vorliegenden Verfahren die umstrittenen Auflagen für zusätzliche Parzellen angeordnet werden könnten. Auf den weiter von den Wohngebieten gelegenen Parzellen hat sich nämlich mit der Projektänderung nichts hinsichtlich des Betriebes des mobilen Legehennenstalls geändert. Diese Frage kann aber offen gelassen werden. Der Verzicht der Gemeinde auf zusätzliche Auflagen für die weiter von den Wohngebieten gelegenen Parzellen ist nachvollziehbar. Die Distanzen von diesen Parzellen zu den Wohngebieten ist gross.