unproblematisch, die Tiere von 22:00 bis 07:00 Uhr im Stall zu halten.22 Die angeordnete Massnahme ist somit ohne Weiteres umsetzbar. e) In ihrer Stellungnahme zur Projektänderung vom 14. Juli 2020 schlägt die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik die oben genannten Massnahmen für sämtliche Standorte vor. Die Gemeinde hat diese Auflagen aber nur für die fünf an die Wohngebiete angrenzenden Parzellen Nrn. X.________, Y.________, Z.________, AA.________ und AE.________ verfügt, obwohl die Fachstelle bereits ihrem Fachbericht vom 13. August 2019 diese Massnahmen auf allen Parzellen vorschlug.