Die von der Fachstelle vorgeschlagene und von der Gemeinde im angefochtenen Entscheid angeordnete Auflage, die Tiere seien von 22:00 bis 07:00 Uhr im Stallinnern zu halten, ist daher emissionsmindernd. Eine entsprechende Auflage ist auch technisch und betrieblich möglich und zumutbar: Der Beschwerdeführer hielt in seiner Beschwerde fest, sobald die Dämmerung einsetze, begäben sich die Tiere in der Regel von alleine in den Stall. Am Augenschein vom 11. Mai 2020 hielt der Projektverfasser und Berater des Beschwerdeführers zudem fest, man könne die Schliessungszeiten des Stalles programmieren und es sei 21 Protokoll des Augenscheins vom 11. Mai 2020, S. 8