Auch die Auflage, die Hennen von 22:00 bis 07:00 Uhr im Stallinnern zu halten, ist zu bestätigen. Zwar treten die Lautäusserungen der Hennen während der Nachtzeit wohl deutlich weniger häufig auf als tagsüber und sie lösen kaum eine Aufwachreaktion aus, trotzdem sind punktuelle Störungen doch nicht gänzlich ausgeschlossen. Befinden sich die Tiere im Stall, sind allfällige Lautäusserungen der Tiere für die Anwohner weniger hörbar als wenn sie sich im Auslauf aufhalten. Die von der Fachstelle vorgeschlagene und von der Gemeinde im angefochtenen Entscheid angeordnete Auflage, die Tiere seien von 22:00 bis 07:00 Uhr im Stallinnern zu halten, ist daher emissionsmindernd.