Allerdings sind Präzisierungen notwendig. Die Fachstelle hat erläutert, die Schallisolierung der dem Wohngebiet zugewandten Seite des Stalls meine nicht, dass an der Stallkonstruktion Schalldämmverbesserungen vorgenommen werden müssten, sondern dass die Frischluftöffnungen geschlossen werden, soweit dies unter Berücksichtigung einer genügenden Frischluftzufuhr für die Tiere möglich sei. Die Auflage ist entsprechend anzupassen.