Die von der Fachstelle vorgeschlagene Massnahme, dass die dem Wohngebiet zugewandten Frischluftöffnungen des Stalls geschlossen sind, führt zu einer Reduktion des Schallpegels um etwa 4 dB(A) und hat gerade bei den Lautäusserungen während des Eierlegens, bei dem sich die Hennen im Stall befinden, eine emissionsbegrenzende Wirkung. Da es laut Aussage des Beschwerdeführers anlässlich des Augenscheins meist nicht erforderlich ist, dass die Frischluftöffnungen auf beiden Seiten des Stalls offen sind, und eine Seite zudem automatisch verschliessbar sei,21 ist die Massnahme auch technisch und betrieblich möglich und zumutbar.