Der Fachstelle ist aber darin zuzustimmen, dass punktuelle Störungen und lärmintensive Ereignisse nicht ausgeschlossen sind, wie beispielsweise beim Eierlegen. Die von der Fachstelle vorgeschlagene Massnahme, dass die dem Wohngebiet zugewandten Frischluftöffnungen des Stalls geschlossen sind, führt zu einer Reduktion des Schallpegels um etwa 4 dB(A) und hat gerade bei den Lautäusserungen während des Eierlegens, bei dem sich die Hennen im Stall befinden, eine emissionsbegrenzende Wirkung.