Die dem Wohngebiet zugewandte Seite müsse so gut wie möglich schallisoliert sein. Im Gegensatz zu dem von der Gemeinde beurteilten Gesuch sieht das hier zu beurteilende Projektänderungsgesuch auf den nahe des Wohngebietes gelegenen Parzellen eine Tierhaltung ohne Hähne vor. Die Lärmimmissionen für das Wohngebiet werden damit deutlich reduziert. Der Lärm der Hennen alleine führt zu keinen mehr als höchstens geringfügig einzustufenden Störungen für die Anwohnerschaft (vgl. Erwägung 3.f). Der Fachstelle ist aber darin zuzustimmen, dass punktuelle Störungen und lärmintensive Ereignisse nicht ausgeschlossen sind, wie beispielsweise beim Eierlegen.