Legehennen bewilligt. Weder mit dem nachträglichen Projektänderungsgesuch vom 22. März 2019 noch mit dem hier zu beurteilenden Projektänderungsgesuch vom 14. Juli 2020 hat der Beschwerdeführer neue Pläne des Stalls oder neue Berechnungen der Besatzdichte eingereicht. Es mag zwar sein, dass je nach Produktionsrichtlinien unter Umständen ein höherer Tierbestand im Stall zulässig wäre. Der Beschwerdeführer hat diesbezüglich aber keine neuen Unterlagen eingereicht. Es kann daher für den bestehenden mobilen Legehennenstall im vorliegenden Projektänderungsverfahren keine höhere Anzahl Legehennen bewilligt werden als bereits mit Entscheid vom 30. Mai 2017 bewilligt. 4. Nebenbestimmungen