g) Der Beschwerdeführer beantragt mit der neusten Projektänderung die Bewilligung für einen Legehennenstall mit "rund 850 Legehennen". Eine solche Festlegung in einer Bewilligung wäre zu unbestimmt. Die Anzahl der Tiere kann einen Einfluss haben auf die Beurteilung der Zulässigkeit einer inneren Aufstockung, den Geruchsmindestabstand, die Lärmimmissionen etc. Die zulässige Anzahl ist daher mit der Bewilligung festzulegen.